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1. Rufen Sie die Krankenkasse des Pflegebedürftigen an und bitten Sie diese, Ihnen ein Antragsformular für die Beantragung von Pflegeleistungen nach SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung) zuzusenden. Besprechen Sie ggf. Ihre Absicht mit der (dem) zuständigen Hausärztin (Hausarzt). 

Hinweis: Wird dem Pflegebedürftigen eine Kostenzusage von der Kranken- bzw. Pflegekasse erteilt, erhalten Sie mit dem Tag der Antragstellung, auch rückwirkend, Leistungen der Pflegeversicherung. 

2. Füllen Sie den Pflegeantrag sehr sorgfältig aus. Benennen Sie im Einzelnen den pflegerischen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfangs.

Tipp: Zur Benennung und Einschätzung von Pflegeleistungen gibt es von Pflegekassen entsprechendes Informationsmaterial (z.B. Tagebuch über Pflegeleistungen), dass Ihnen die Zu- und Einordnung von Pflegemaßnahmen erleichtert.

Hinweis: Wenden Sie sich ggf. an einen Pflegedienst, der Ihnen beim Ausfüllen des Pflegeantrags behilflich ist. Dieser Service ist i.a.R. kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Der von Ihnen ausgefüllte Antrag senden Sie an die zuständige Kranken-/Pflegekasse. Alles Weitere wird von dieser veranlasst.

3. Ihr Pflegeantrag wird nun bearbeitet. Die Kranken-/Pflegekasse leitet Ihren Pflegeantrag an den MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) weiter. Dieser entsendet i.a.R. einen ihrer Mitarbeiter zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Im Gespräch mit den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen wir ein Pflegegutachten erstellt, in dem der pflegerische Hilfebedarf (die Pflegestufe) festgestellt wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der MDK keine persönliche Begutachtung durchführt und per Aktenlage die Einstufung oder die Ablehnung einer Pflegestufe feststellt.

4. Das Pflegegutachten wird Ihrer Kranken-/Pflegekasse übersand und diese entscheidet nun über die Kostenzusage. Wird eine Kostenzusage erteilt, haben Sie einen Anspruch auf Pflegeleistungen gemäß der festgestellten Pflegestufe.

Hinweis: Wird Ihnen keine Kostenzusage erteilt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben.

 5. Unabhängig von der Kostenzusage können Sie mit einem Pflegedienst einen Pflegevertrag abschließen. Sie müssen aber davon ausgehen, dass bei einer fehlendeden bzw. abschlägigen Kostenzusage der Kranken-/Pflegekasse, die vom Pflegedienst bereits erbrachten Pflegeleistungen Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.

Hinweis: Sprechen Sie bitte mit Ihrem gewählten Pflegedienst offen über diese Situation, um Missverständnissen vorzubeugen.

6. Mit der Kostenzusage bzw. bei Antragsstellung haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie Pflegegeld (mtl. Geldbetrag für Ihre privat organisierte Pflege), Pflegesachleistungen (durch einen Pflegedienst erbrachte Pflegeleistungen, die vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden) oder eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Hinweis: An Ihre Entscheidung bzgl. der Leistungsart sind Sie 6 Monate lang gebunden.

7. Wenn Sie sich für Pflegesachleistungen bzw. "Kombileistungen" (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) entscheiden, wählen Sie einen Ihren Vorstellungen nach geeigneten Pflegedienst aus.

Hinweis: Informationen hierzu erhalten Sie u.a. hier im Internet unter der Suchanfrage "geeigneter Pflegedienst".

8. Mit Ihrer Entscheidung für Pflegesachleistung wenden Sie sich an einen oder mehrere Pflegedienste. In dem nun folgendem(n) Erstgespräch(en) werden die notwendigen Pflegeleistungen ermittelt und Ihnen Seitens des Pflegedienstes ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser zeigt Ihnen auf, inwieweit die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen und ihre Kosten, durch die bewilligte Pflegestufe abgedeckt sind bzw., ob mit einer Zuzahlung oder einer Erstattung von Pflegegeld zu rechnen ist. 

9. Die zu erwartenden Pflegekosten sowie alle anderen Vertragsbedingungen bzgl. des Leistungsnehmers (Pflegebedürftige) und Leistungserbringers (Pflegedienst) werden im Pflegevertrag verbindlich geregelt.

Hinweis: Auch beim Pflegevertrag gilt: Den Vertrag genau durchlesen und erst dann unterschreiben, wenn Ihnen alles verständlich ist und Sie keine Fragen mehr haben.




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